Fotos von Kindern ohne Einwilligung: Das darfst du verlangen

7 Min. Lesezeit
Titelbild: Fotos von Kindern ohne Einwilligung. Drei Kinder im Kurs-Look

Wer ein Foto deines Kindes ohne Einwilligung öffentlich zeigt oder verbreitet, verletzt sein Recht am eigenen Bild. Das kann strafbar sein, wird aber nur auf Antrag verfolgt, und du hast mehrere Wege, gegen ein Foto vorzugehen.

Dieser Ratgeber gehört zum Überblick Cybermobbing und Risiken im Netz. Es geht um Fotos, die andere von deinem Kind veröffentlichen, etwa in einer Klassengruppe, im Verein oder in einem Profil. Er ist eine vereinfachte Übersicht und keine Rechtsberatung.

Was gilt beim Recht am eigenen Bild?

Das Recht am eigenen Bild besagt: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. So steht es in § 22 des Kunsturhebergesetzes (KUG).

Dieses Recht gilt auch für Kinder. Es betrifft das Verbreiten und das öffentliche Zeigen, nicht jedes Fotografieren. Aufnehmen, bearbeiten, jemandem zeigen und veröffentlichen sind vier verschiedene Handlungen. Die Zustimmung zu einer Handlung gilt nicht automatisch für die anderen.

Wer entscheidet über Fotos eines Kindes?

Eine gesetzliche Altersgrenze dafür nennt das KUG nicht. Als Faustregel nennt der Elternratgeber SCHAU HIN! die folgende Einteilung. Sie ist eine Orientierung, kein Gesetz.

Alter Wer stimmt zu?
bis etwa 7 Jahre Die Erziehungsberechtigten entscheiden allein.
etwa 8 bis 17 Jahre Kind und Erziehungsberechtigte stimmen gemeinsam zu.

Für Fotos fremder Kinder gilt laut SCHAU HIN!: Eine Veröffentlichung ist in der Regel nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten zulässig. Der Maßstab gilt für Fotos fremder Kinder grundsätzlich, auch wenn sie nicht auf einem großen Profil landen.

Wer über Kinderfotos entscheidet: bis etwa 7 Jahre die Eltern, danach Kind und Eltern gemeinsam
Faustregel nach Alter: Je älter das Kind, desto mehr redet es mit.

Wann sind Fotos ohne Einwilligung strafbar?

Wer entgegen den §§ 22 und 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt (§ 33 KUG).

„Nur auf Antrag“ heißt: Ohne dass jemand die Verfolgung beantragt, passiert in der Regel nichts. Wie ein Verfahren am Ende ausgeht, hängt vom Einzelfall ab.

Strenger wird es bei bestimmten Aufnahmen. § 201a StGB betrifft unter anderem unbefugte Aufnahmen in Wohnungen oder gegen Einblick geschützten Räumen, Aufnahmen, die Hilflosigkeit zur Schau stellen, und Aufnahmen des Intimbereichs. Mehr dazu steht im Ratgeber § 201a StGB.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Nach § 23 KUG dürfen unter anderem Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte verbreitet werden. Das Gleiche gilt für Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen.

Ein Kind, das mitten im Bild lacht, ist kein Beiwerk. Ob eine Ausnahme greift, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Im Zweifel hilft eine Beratungsstelle oder die Polizei.

Das Foto deines Kindes ist online: So gehst du vor

Bleib ruhig und handle in dieser Reihenfolge. Ein einzelnes Foto ist kein Notfall, aber es lohnt sich, nicht lange zu warten.

  1. Sichern: Notiere Datum, Nutzername und Link und mache Bildschirmfotos der Seite, soweit es um gewöhnliche Fotos geht. Das kann ein Erwachsener übernehmen.
  2. Person ansprechen: Bitte sachlich darum, das Foto zu entfernen. Bei Schule oder Verein wende dich an die verantwortliche Stelle.
  3. Beim Dienst melden: Nutze den Meldeweg der App oder Plattform.
  4. Beschwerdestelle: Bei illegalen oder jugendgefährdenden Inhalten nimmt jugendschutz.net Hinweise entgegen, ebenso die Internet-Beschwerdestelle. Eine Löschgarantie gibt es nicht.
  5. Polizei: Bei strafbaren Inhalten wende dich an die Polizei, vor Ort oder über die Onlinewache. Die Onlinewache ist nicht für Notfälle gedacht.
Fünf Schritte, wenn ein Foto deines Kindes ohne Einwilligung online ist: sichern, ansprechen, melden, Beschwerdestelle, Polizei
Reihenfolge, die in den meisten Fällen weiterhilft.

Verbreite den Vorfall nicht als „Warnung“ in Eltern- oder Klassengruppen. Das kann die Betroffenen erneut bloßstellen. Zeigt das Foto sexualisierte Inhalte eines Minderjährigen, mache keine Kopien und leite nichts weiter, sondern wende dich direkt an die Polizei.

Ehrlich gesagt: Ein bereits kopiertes Foto lässt sich nicht zuverlässig zurückholen. Eigene Beiträge zu löschen reicht oft nicht, weil andere sie längst heruntergeladen haben können. Darum lohnt sich vorbeugen, wie im Ratgeber Sharenting beschrieben.

Wie sprichst du mit deinem Kind darüber?

Beginne ohne Vorwurf. Du könntest sagen: „Mir ist wichtig, dass du entscheiden darfst, welche Fotos von dir im Netz sind. Wenn dir eins nicht gefällt, sag es mir, wir klären das zusammen.“ Dein Kind ist nicht schuld, wenn jemand ohne Erlaubnis ein Foto veröffentlicht hat.

Wurde das Foto im Zusammenhang mit Spott oder Ausgrenzung geteilt, geht es auch um Mobbing. Wie du Belege sicherst, steht im Beitrag Mobbing über WhatsApp. Ein KI-veränderter Ausschnitt wirft zusätzliche Fragen auf, die der Überblick KI und Kinder behandelt.

Wie ihr daraus eine Familienregel macht, behandelt Kapitel 5 im Elternkurs Digital aufwachsen.

Hier bekommst du Hilfe

Du musst das nicht allein tragen. Bei akuter Gefahr zuerst:

Häufige Fragen

Darf ein anderer Elternteil Fotos meines Kindes ohne Erlaubnis posten?

Nein, in der Regel nicht. Die Veröffentlichung von Fotos fremder Kinder ist laut SCHAU HIN! in der Regel nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten zulässig. Bitte die Person zunächst sachlich, das Foto zu entfernen.

Welche Strafe droht bei Kinderfotos ohne Einwilligung?

Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor (§ 33 KUG). Es wird nur auf Antrag verfolgt. Was im Einzelfall passiert, lässt sich nicht pauschal sagen.

Kann mein Kind selbst bestraft werden, wenn es Fotos anderer teilt?

Kinder unter 14 sind strafunmündig (§ 19 StGB). Jugendliche ab 14 sind strafrechtlich verantwortlich, wenn sie reif genug sind, das Unrecht einzusehen. Besprecht deshalb früh, dass Fotos anderer nur mit deren Zustimmung geteilt werden.

Reicht es, mein Foto selbst zu löschen?

Oft nicht. Wer das Foto schon gespeichert hat, behält die Kopie. Löschen und Meldung beim Dienst sind trotzdem sinnvoll, bieten aber keine Garantie.

Dein nächster Schritt

Frage diese Woche in einer ruhigen Minute dein Kind, welche Fotos von ihm im Netz sind und ob es damit einverstanden ist. Notiere euch danach eine Regel, die für alle in der Familie gilt.

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