Ist Sexting strafbar? Was für Jugendliche und Eltern gilt

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Sexting selbst ist nicht verboten, aber sobald Minderjährige beteiligt sind, wird es rechtlich heikel. Unter 14 sind sexuelle Darstellungen ausnahmslos verboten, ab 14 kommt es auf Einwilligung und Weiterleiten an.
Worum es bei Sexting im Alltag geht, erklärt der Beitrag Sexting bei Jugendlichen. Dieser Text behandelt die Rechtslage. Er ist eine vereinfachte Übersicht und keine Rechtsberatung. Einen Überblick über das ganze Themenfeld gibt der Ratgeber zu Cybermobbing, Grooming und Sexting.
Was gilt rechtlich bei Sexting?
Nach Angaben der Polizei versenden Menschen beim Sexting erotische Fotos, Videos oder Nachrichten an Bekannte, etwa an den Freund oder die Freundin. Es ist nicht verboten, intime Fotos oder Videos von sich selbst zu erstellen und sie in einer partnerschaftlichen Beziehung zu teilen. Rechtlich relevant wird es unter Minderjährigen (Polizeiliche Kriminalprävention).
Der Grund: Wer unter 18 ist, kann auf Bildern als Kind oder Jugendlicher im Sinne des Strafgesetzbuchs erscheinen. Dann greifen die Vorschriften zu kinder- und jugendpornografischen Inhalten, auch wenn niemand etwas Böses wollte.
Sexting strafbar? Die Antwort nach Alter
| Wer ist abgebildet? | Paragraf | Was gilt (vereinfacht) |
|---|---|---|
| Kind unter 14 Jahren | § 184b StGB | Gilt als Kinderpornografie. Verbreiten: sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Schon der Besitz ist strafbar. |
| Jugendliche von 14 bis 17 | § 184c StGB | Gilt als Jugendpornografie. Verbreiten: bis drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Enge Ausnahme für den persönlichen Gebrauch mit Einwilligung. |
Die Polizei schreibt: Sexuelle Darstellungen von Kindern bis 13 Jahre sind ausnahmslos verboten. Bei Jugendlichen ab 14, die sich einvernehmlich eigene Nacktbilder zusenden, handelt es sich trotzdem um Herstellung und Verbreitung von Jugendpornografie nach § 184c. In partnerschaftlichen Beziehungen zwischen Jugendlichen kann das aber auch als nicht strafbar gewertet werden.

Wann wird es für Jugendliche wirklich gefährlich?
Strafbar ist das Verbreiten auf jeden Fall, wenn es ohne die Zustimmung der gezeigten Person geschieht (Polizeiliche Kriminalprävention). Typisch sind Screenshots, die in Klassenchats landen, oder Bilder, die nach einer Trennung weitergeschickt werden.
Strafbar ist außerdem der Besitz kinderpornografischer Inhalte, auch bei täuschend echten Bildern, die etwa mit KI erzeugt wurden. Wer solche Bilder auf dem Handy hat, sollte sie nicht weiterschicken, sondern sich an die Polizei wenden.
Ob ein Jugendlicher selbst bestraft wird, hängt vom Alter und seiner Reife ab. Kinder unter 14 sind strafunmündig (§ 19 StGB). Jugendliche ab 14 sind strafrechtlich verantwortlich, wenn sie reif genug sind, das Unrecht einzusehen (§§ 1, 3 Jugendgerichtsgesetz). Strafunmündig heißt nicht folgenlos, denn für die Betroffenen bleibt die Verbreitung belastend.
Was Eltern jetzt nicht tun sollten
Findest du ein Nacktbild deines Kindes oder eines anderen Minderjährigen, ist die erste Regel: nicht weiterleiten. Das gilt auch für die Schule, andere Eltern oder Vertrauenspersonen, denn du würdest dich selbst strafbar machen.
Die Polizei betont außerdem: Du musst zugesandte Inhalte nicht selbst einordnen. Das ist die Aufgabe von Fachleuten. Wichtig ist, sexualisierte Inhalte auf keinen Fall weiterzuleiten, sondern zu melden. Die Onlinewache ist nicht für Notfälle gedacht.
So sprichst du mit deinem Kind darüber
Beginne ruhig und ohne Vorwurf. Du könntest sagen: „Mir ist wichtig, dass du weißt: Wenn dir jemand Druck macht, Bilder zu schicken, kannst du immer zu mir kommen. Du bekommst deswegen keinen Ärger.“ Druck, Bilder zu schicken, ist nie in Ordnung, und Hilfe bleibt auch nach einem Fehler möglich.
Wird mit Bildern gedroht oder Geld verlangt, handelt es sich um sexuelle Erpressung. Was dann hilft, erklärt der Beitrag zu Sextortion. Wenn Jugendliche Bilder anderer verbreiten, geht es auch um Cybermobbing; die Rechtslage dazu steht im Beitrag Cybermobbing: Strafe, Strafbarkeit und Anzeige.
Wie ihr daraus gemeinsam eine Hilfekarte für die Familie macht, behandelt Kapitel 11 im Elternkurs Digital aufwachsen.
Hier bekommst du Hilfe
Du musst das nicht allein tragen. Bei akuter Gefahr zuerst:
Häufige Fragen
Ist Sexting unter Jugendlichen strafbar?
Das hängt vom Alter und vom Verhalten ab. Bei einvernehmlichem Austausch in einer Beziehung kann es nach Einschätzung der Polizei im Einzelfall straflos bleiben. Weiterverbreiten ohne Zustimmung ist immer strafbar.
Was sagt § 184 StGB zu Sexting?
Pornografie darf Personen unter 18 nicht angeboten oder zugänglich gemacht werden, auch nicht im Chat (§ 184 StGB). Für Bilder Minderjähriger sind zusätzlich § 184b und § 184c wichtig.
Mein Kind hat ein Nacktbild geschickt. Wird es angezeigt?
Dazu lässt sich ohne den Einzelfall nichts sagen. Wende dich an die Polizei oder eine Beratungsstelle, bevor du selbst handelst, und leite nichts weiter.
Darf ich als Elternteil das Bild an die Schule schicken?
Nein. Eltern sollten Nacktbilder Minderjähriger niemals weiterleiten, auch nicht an die Schule oder andere Eltern, denn sie würden sich selbst strafbar machen.
Dein nächster Schritt
Sprich diese Woche in einer ruhigen Minute mit deinem Kind darüber, was es tun kann, wenn es ein Bild bekommt, das es nicht wollte: nicht weiterleiten, dir zeigen, Hilfe holen. Welche Rolle KI-Bilder dabei spielen, erklärt der Überblick KI und Kinder.
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