Cybermobbing, Grooming und Sexting: Risiken im Netz erkennen

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Titelbild: Cybermobbing, Grooming und Sexting, Risiken im Netz erkennen, Kinder im Kurs-Look

Wenn im Netz etwas schiefgeht, liegt die Verantwortung bei der Person, die schadet, und nicht bei dem Kind, das darauf hereingefallen ist. Das ist der wichtigste Satz, den dein Kind von dir hören kann, bevor irgendetwas passiert. Alles Weitere hier baut darauf auf: welche Risiken es gibt, wie häufig sie vorkommen, woran du sie bemerkst und was du dann tust.

Welche Einstellungen auf dem Gerät schützen, steht im Beitrag Kindersicherung fürs Handy: Geräte und Apps richtig einstellen. Dieser Beitrag behandelt, was Technik nicht abfängt: Beziehungen, Druck und Bilder.

Welche Risiken im Netz Kinder wirklich treffen

Risiken im Netz lassen sich in drei Gruppen ordnen: Inhalte, die dein Kind sieht, Kontakte, die es bekommt, und Verhalten, das von ihm oder über es ausgeht. Pornos und Gewaltbilder gehören zur ersten Gruppe. Cybergrooming und Sextortion gehören zur zweiten. Cybermobbing, Sexting und veröffentlichte Kinderfotos betreffen das Verhalten.

Diese Einteilung hilft, weil sie unterschiedliche Reaktionen verlangt. Bei verstörenden Inhalten steht das Auffangen im Vordergrund. Bei Kontakten steht der Schutz vor der anderen Person im Vordergrund. Beim Verhalten geht es um Dokumentation, Absprachen und manchmal um Recht.

Wichtig ist auch, was die Forschung nicht sagt. Eine Metaanalyse zu 27 Längsschnittstudien mit 13.497 Kindern und Jugendlichen von 8 bis 19 Jahren fand im Durchschnitt nur einen kleinen Zusammenhang zwischen Cybermobbing-Erfahrungen und späteren psychischen Beschwerden (Metaanalyse von Lee und Mitautoren). Das heißt nicht, dass jedes Kind kaum betroffen ist. Es heißt, dass der Durchschnitt wenig über das einzelne Kind verrät, und dass Zusammenhang keine Ursache ist.

Die Verantwortung liegt auch bei Anbietern, Schulen und Politik. In Stichproben von jugendschutz.net entfernten vier große Dienste 2025 nur 2 bis 29 Prozent der gewöhnlich gemeldeten extremistischen Inhalte, nach einer offiziellen Aufforderung deutlich mehr (Jahresbericht 2025). Du musst also nicht alles allein lösen, und du darfst zusätzlich bei einer Beschwerdestelle melden.

Übersichtstabelle: Risiko, Bedeutung, erster Schritt

Die Tabelle zeigt auf einen Blick, worum es bei jedem Risiko geht und was du als Erstes tun kannst. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall, und Rechtsangaben sind eine vereinfachte Übersicht für Deutschland.

Risiko Worum es geht Erster Schritt für dich
Cybermobbing Gezielte Schädigung über digitale Wege, oft wiederholt und mit Machtungleichgewicht (klicksafe) Zuhören, Nachrichten per Bildschirmfoto mit Datum und Absender sichern, nicht in Gruppen verbreiten
Cybergrooming Erwachsene suchen online Kontakt zu Kindern mit dem Ziel sexueller Übergriffe (Polizei) Chatverlauf festhalten, nichts vorschnell löschen, mit der Polizei klären, wie es weitergeht
Sexting Austausch intimer Bilder oder Nachrichten, bei Minderjährigen rechtlich heikel Bilder nie weiterleiten oder kopieren, Fundort notieren, Polizei fragen
Sextortion Erpressung mit der Drohung, intime Bilder zu veröffentlichen (Polizei) Nicht zahlen, nichts mehr schicken, Kontakt abbrechen, Hilfe holen
Pornos und Gewalt Verstörende Bilder, die ungewollt oder aus Neugier auftauchen Erst Schrecken auffangen, dann sprechen, Erzählen nie bestrafen
Kinderfotos Geteilte Bilder lassen sich kopieren und kaum zurückholen Vor jeder Veröffentlichung fragen, Einstellungen prüfen, Ortsangaben vermeiden

Cybermobbing: wie es abläuft und was es anrichtet

Cybermobbing ist Mobbing mit digitalen Medien: Beleidigungen, Bloßstellungen, Gerüchte, Fake-Profile oder gefälschte Bilder. Es geschieht über einen längeren Zeitraum, geht von einem Kräfteungleichgewicht aus und verbreitet sich oft schnell (klicksafe). Nicht jede fehlende Einladung ist Mobbing. Zugleich kann schon ein einzelner Vorfall so schwerwiegend sein, dass du sofort Hilfe holst, etwa bei einer Drohung.

Für Hilfe braucht es keine perfekte Definition. Wenn dein Kind leidet, genügt das als Anlass. Hilfreich ist die Frage nach der Situation: Ist die Menge der Nachrichten zu groß? Wird jemand gezielt abgewertet? Gibt es Streit zwischen zwei Kindern? Diese Probleme brauchen verschiedene Antworten.

Was du tun kannst, fasst klicksafe so zusammen: ruhig bleiben, das Kind ernst nehmen, Nachrichten per Bildschirmfoto sichern, nicht antworten, Dienste melden, bei Schulbezug die Klassenleitung einbeziehen und bei schweren Fällen die Polizei (klicksafe). Datum, Nutzername, Link und Absender gehören zu jeder Sicherung (Polizei-Onlinewache).

Zuschauende Kinder müssen sich nicht in Gefahr bringen, um zu helfen. Sie können eine verletzende Nachricht nicht weiterleiten, nicht zustimmend reagieren, die betroffene Person privat unterstützen und einen vertrauenswürdigen Erwachsenen informieren.

Hat dein eigenes Kind andere verletzt, haben der Schutz der betroffenen Person und das Ende des Verhaltens Vorrang. Auch ein Kind, das aus Gruppendruck mitgemacht hat, bleibt für seine Handlung verantwortlich. Eine Wiedergutmachung darf die betroffene Person nicht zu Kontakt oder Vergebung zwingen.

Ob Präventionsprogramme in Schulen helfen, hat eine Metaanalyse mit 50 Studien untersucht. Sie fand im Durchschnitt kleine Verringerungen von Cybermobbing, und die Ergebnisse unterschieden sich zwischen den Programmen (Polanin und Mitautoren). Schulische Programme sind also sinnvoll, aber kein Allheilmittel.

Zum Klassenchat: Viele Fragen betreffen eine ganze Klasse, etwa ob abends noch jemand antworten muss. Mehrere Familien können gemeinsam klären, welche Umgangsregeln gelten, dass keine Antwortpflicht am Abend besteht und dass keine Fotos anderer Kinder ohne Zustimmung geteilt werden (AWMF). Kinder können diese Regeln mitformulieren.

Cybergrooming: wenn Fremde Vertrauen erschleichen

Beim Cybergrooming suchen Personen online Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen mit dem Ziel sexueller Übergriffe. Dabei können sie Gemeinsamkeiten, Alter oder Absichten vortäuschen (Polizeiliche Kriminalprävention). Der Kontakt beginnt oft harmlos, in sozialen Netzwerken, Chats oder Online-Spielen, und geht später zu Bildern, sexuellen Handlungen oder Treffen über.

Dein Kind ist nicht dafür verantwortlich, die Absichten jeder Person rechtzeitig zu durchschauen. Ein unangenehmes Gefühl oder eine unpassende Forderung genügt, um Hilfe zu holen. Es muss keinen vollständigen Beweis liefern.

Wenn du einen Verdacht hast, gelten laut Polizei diese Grundregeln:

  • Gib dich nicht als Kind aus, setze den Kontakt nicht fort und organisiere keine Treffen, um jemanden zu überführen.
  • Halte den Chatverlauf fest (Profilnamen, Nachrichten, Zeitpunkte), aber ohne Nacktbilder oder intime Videos.
  • Lösche nichts vorschnell und kläre mit der Polizei, wie vorhandene Daten behandelt und Kontakte blockiert oder gemeldet werden sollen.

Schickt eine erwachsene oder deutlich ältere Person einem Kind gezielt Pornografie, ist das strafbar. Bedrängt jemand ein Kind, verlangt Bilder oder droht, gelten die Schritte bei Grooming und Erpressung (Polizei).

Die Polizei weist darauf hin, dass sich Betroffene Eltern oft nicht anvertrauen. Deshalb lohnt es sich, vorab Absprachen für den Ernstfall zu treffen. Eine einfache Formulierung: „Wenn dir online jemand etwas schickt oder von dir verlangt, das sich komisch anfühlt, kannst du es mir zeigen. Du bekommst deswegen keinen Ärger.“

Sexting und Sextortion: Bilder, Druck und Erpressung

Sexting bedeutet, intime Bilder oder Nachrichten digital zu verschicken. Das Thema verlangt zwei Dinge gleichzeitig von dir: ruhig bleiben und die Rechtslage kennen. Beides schützt dein Kind.

Sexuelle Darstellungen von Kindern unter 14 gelten als kinderpornografisch (§ 184b StGB). Strafbar ist schon der Besitz, auch bei täuschend echten, etwa mit KI erzeugten Bildern (Polizei-FAQ). Für sexuelle Bilder von 14- bis 17-Jährigen gilt § 184c StGB mit einer engen Ausnahme: Wer sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch und mit Einwilligung der abgebildeten Person herstellt und besitzt, wird dafür nicht bestraft. Weiterleiten deckt das nicht (Polizei-FAQ).

Laut Polizei kann einvernehmliches Austauschen in Beziehungen unter Jugendlichen im Einzelfall straflos bleiben. Weiterverbreiten ohne Zustimmung ist aber immer strafbar (Polizei-FAQ). Das ist eine vereinfachte Übersicht und keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft eine Beratungsstelle oder die Polizei.

Bei Sextortion, der sexuellen Erpressung, wird mit der Veröffentlichung intimer Darstellungen gedroht und Geld oder weiteres Material verlangt. Auch manipulierte Darstellungen können als Druckmittel dienen. Die Familie sollte nicht zahlen, keine weiteren Bilder liefern und den Kontakt abbrechen, statt mit den Erpressenden zu verhandeln (Polizei).

Die Polizei beschreibt die Erpressung für Kinder und Jugendliche als enorme psychische Belastung. Achte deshalb auf Anzeichen einer Krise und handle bei Hinweisen auf Suizidgedanken sofort: Bei Lebensgefahr rufst du die 112, bei akuter Bedrohung durch andere die 110.

Ein entlastender Satz an dein Kind: „Die Verantwortung für die Erpressung liegt bei der Person, die dich bedroht. Wir kümmern uns um Schutz.“ Selbst wenn dein Kind vorher eine riskante Entscheidung getroffen hat, rechtfertigt das weder Erpressung noch Liebesentzug. Druck, Bilder zu schicken, ist nie in Ordnung, und Hilfe bleibt auch nach einem Fehler möglich.

Pornos und Gewalt: wenn Kinder Verstörendes sehen

Verstörende Inhalte sind für viele Kinder kein seltener Ausnahmefall. In der JIM-Studie 2025 gaben 28 Prozent der 1.200 befragten Jugendlichen von 12 bis 19 Jahren an, im Monat vor der Befragung ungewollt auf pornografische Inhalte gestoßen zu sein. Nach Alter waren es bei den 12- bis 13-Jährigen 10 Prozent, bei den 14- bis 15-Jährigen 18 Prozent und bei den 16- bis 17-Jährigen 37 Prozent (JIM-Studie 2025).

Eine Befragung für die Landesanstalt für Medien NRW (2025, 2.976 Kinder und Jugendliche von 11 bis 17 Jahren) fand, dass 47 Prozent online schon Pornos gesehen hatten, zufällig oder gezielt: 32 Prozent der 11- bis 13-Jährigen und 56 Prozent der 14- bis 17-Jährigen.

Von denen, die Pornos gesehen hatten, stimmten 56 Prozent zu, dort Dinge gesehen zu haben, die sie lieber nicht gesehen hätten (Medienanstalt NRW). Das sind Selbstauskünfte aus Befragungen und keine Messungen.

Interessant ist auch, woher Jugendliche ihr Wissen über Sexualität beziehen wollen. Als beste Informationsquellen nannten 44 Prozent Freundinnen und Freunde, 34 Prozent Eltern oder Familie und 5 Prozent Pornos (gleiche Befragung). Das ist eine Selbstauskunft Jugendlicher; sie spricht dafür, das Gespräch anzubieten.

Bei Gewalt sieht das Bild ähnlich aus. In der deutschen EU-Kids-Online-Befragung 2019 hatten 27 Prozent der 9- bis 17-Jährigen in den letzten zwölf Monaten mindestens ein paar Mal blutige oder gewalttätige Bilder gesehen: 13 Prozent der 9- bis 11-Jährigen, 27 Prozent der 12- bis 14-Jährigen und 39 Prozent der 15- bis 17-Jährigen (EU Kids Online).

In der KIM-Studie 2024 nannten 5 Prozent der online aktiven 6- bis 13-Jährigen Inhalte, die ihnen Angst gemacht hatten, am häufigsten Horror-, Gewalt- oder Kriegsbilder (KIM-Studie 2024).

Kinder reagieren unterschiedlich: Videos echter Gewalt nehmen manche scheinbar gelassen hin, andere verstören sie sehr. Fachlich empfohlen wird, zuerst den Schrecken aufzufangen, etwa mit Abstand vom Gerät und angenehmer Ablenkung, und erst danach Gefühle zu besprechen und das Gesehene einzuordnen. Dein Kind muss den Inhalt nicht noch einmal zeigen (Presseportal).

Erzählen sollte nie bestraft werden. Wer erlebt, dass Erzählen zum Handyverlust führt, schweigt vielleicht beim nächsten Mal. Eine klassische Untersuchung mit 703 Vierzehnjährigen zeigte, dass elterliches Wissen häufig aus freiwilligem Erzählen stammte.

Technik kann das Risiko verringern: Jugendschutzfilter, sichere Suche, kindgerechte Angebote für Jüngere und eine abgeschaltete automatische Wiedergabe helfen. Fachstellen betonen aber, dass Technik keinen vollständigen Schutz bietet (klicksafe). Pornografie darf Personen unter 18 nicht angeboten oder zugänglich gemacht werden, auch nicht im Chat (§ 184 StGB).

Wer Gewaltvideos weiterverbreitet, kann sich strafbar machen, auch als Jugendlicher (§ 131 StGB). Das ist ein guter Gesprächsanlass, bevor ein Video im Klassenchat landet. Kommt ein verstörender Inhalt über den Klassenchat, informierst du die Klassenleitung, ohne den Inhalt mitzuschicken (jugendschutz.net).

Kinderfotos und Privatsphäre

Bilder einer Person dürfen nur mit ihrer Einwilligung verbreitet oder öffentlich gezeigt werden (Recht am eigenen Bild, §§ 22, 33 KUG). Verstöße können auf Antrag bestraft werden (SCHAU HIN). Dieses Recht haben auch Kinder.

Bis etwa 7 Jahre entscheiden Eltern über Veröffentlichungen, danach in der Regel Kind und Eltern gemeinsam. Geteilte Kinderbilder können kopiert und bis auf illegale Plattformen weiterverbreitet werden (SCHAU HIN).

Aufnehmen, bearbeiten, jemandem zeigen und veröffentlichen sind vier verschiedene Handlungen. Die Zustimmung zu einer gilt nicht automatisch für die anderen. Eine eigene Veröffentlichung kann gegebenenfalls entfernt werden, bereits angefertigte Kopien lassen sich aber nicht zuverlässig zurückholen.

Bei jüngeren Kindern bleibt die Verantwortung der Erwachsenen bestehen: Ein begeistertes Ja macht nicht jede Veröffentlichung passend. Auch Menschen im Hintergrund, Namen auf Arbeitsblättern oder Hinweise auf einen Aufenthaltsort können eine Rolle spielen.

Ein Sonderfall sind Kinderuhren und Ortung. Kinderuhren mit einer Funktion zum heimlichen Mithören der Umgebung sind in Deutschland verboten, auch ihr Besitz (§ 8 TDDDG). Berechtigungen für Standort, Mikrofon, Kamera und Kontakte gibst du nur im benötigten Umfang frei. Kontrolle sollte transparent vereinbart werden; heimliches, dauerhaftes Mitlesen aller Kommunikation ist kein sinnvoller Standard.

Gefährdung nach Alter: 6 bis 9, 10 bis 13, 14 bis 17

Die Altersgruppen sind eine didaktische Einteilung und keine Freigabe für bestimmte Angebote. Der Entwicklungsstand deines Kindes und die Nutzungsbedingungen der Dienste kommen hinzu. Die folgende Übersicht ordnet ein, welche Schutzsprache zu welchem Alter passt.

Risiken im Netz nach Alter: einfache Regel mit 6 bis 9, Druck besprechen mit 10 bis 13, Hilfe auch nach Fehlern mit 14 bis 17
Je älter dein Kind wird, desto mehr bespricht ihr statt zu regeln.

Mit dem Alter ändert sich auch die rechtliche Lage. Kinder unter 14 sind strafunmündig, also nicht strafbar (§ 19 StGB). Jugendliche ab 14 sind strafrechtlich verantwortlich, wenn sie reif genug sind, das Unrecht einzusehen (§§ 1, 3 JGG). Für Schäden können Kinder schon ab 7 haften, wenn sie die nötige Einsicht hatten (§ 828 BGB).

Auch Eltern haben eine Aufsichtspflicht. Laut Bundesgerichtshof genügte es bei einem normal entwickelten 13-Jährigen, ihn über das Verbot illegaler Tauschbörsen zu belehren. Die Internetnutzung zu überwachen war erst bei konkreten Hinweisen auf Rechtsverstöße nötig (BGH, Urteil vom 15. November 2012, I ZR 74/12). Das gilt für diesen Einzelfall und ist keine Rechtsberatung.

Bei Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung (§§ 185, 186, 187 StGB) drohen höhere Strafen, wenn sie öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts geschehen, etwa in einem Post. Drohungen (§ 241 StGB) und Nachstellen (§ 238 StGB) sind ebenfalls strafbar, auch digital.

Was die Studienlage zu Häufigkeiten sagt

Häufigkeiten hängen stark davon ab, wen man wann und wie fragt. Wer die Zahlen aus diesem Beitrag vergleicht, sollte deshalb auf Befragungsjahr, Altersgruppe und Fragestellung achten. Keine der Zahlen ist ein Risiko für ein einzelnes Kind.

Zu Hass im Netz: In einer repräsentativen Onlinebefragung von 3.061 Internetnutzenden ab 16 Jahren (Oktober und November 2023) gaben 15 Prozent an, selbst betroffen gewesen zu sein, bei Frauen zwischen 16 und 24 Jahren 30 Prozent (Toneshift). Das sind Erwachsene und Jugendliche ab 16, keine Kinder.

Zu sexuellen Darstellungen: In der EU-Kids-Online-Befragung 2019 hatten 54 Prozent der 12- bis 17-Jährigen in den letzten zwölf Monaten sexuelle Darstellungen gesehen, online oder offline. Beim letzten Mal hatte es 40 Prozent gefallen, 23 Prozent war es unangenehm (EU Kids Online).

Zu Folgen: Eine Forschungsübersicht über 20 Jahre fand Zusammenhänge zwischen Pornografienutzung Jugendlicher und etwa freizügigeren Einstellungen zu Sexualität sowie stärkeren Geschlechterklischees (Peter und Valkenburg). In der NRW-Befragung meinten 18 Prozent der Jugendlichen mit Pornoerfahrung, Pornos zeigten, wie Sex im echten Leben abläuft, und 28 Prozent verglichen sich und ihren Körper mit den Menschen darin.

Zu Schuldgefühlen: Etwa jedes sechste Kind (17 Prozent) fühlte sich nach einem belastenden Onlineerlebnis schuldig. Eltern gingen seltener von belastenden Onlineerfahrungen ihres Kindes aus (6 Prozent), als Kinder sie berichteten (9 Prozent) (EU Kids Online). Dein Kind erlebt womöglich mehr, als du vermutest, und trägt es still mit sich.

Wie Risiken im größeren Zusammenhang von KI und Fälschungen aussehen, erklärt KI und Kinder: Chatbots, Hausaufgaben und Deepfakes im Alltag. Wie viel Zeit am Bildschirm sinnvoll ist, steht in Bildschirmzeit bei Kindern: Orientierung nach Alter von 6 bis 17.

Warnzeichen erkennen und das Gespräch suchen

Es gibt keine feste Checkliste, die zeigt, ob ein Kind etwas Belastendes erlebt hat. Rat zu holen ist sinnvoll, wenn Angst, Schlafprobleme oder wiederkehrende Bilder nicht nachlassen oder ein Kind Orte, Geräte oder Situationen deutlich meidet. Die Bundespsychotherapeutenkammer rät, Veränderungen ernst zu nehmen, die länger als ein paar Tage anhalten (BPtK-Elternratgeber).

Diese Hinweise sind keine Diagnose. Vieles davon kann auch andere Gründe haben. Wenn mehrere Veränderungen zusammenkommen und anhalten, ist ein Gespräch der erste Schritt.

Gesprächseinstiege, die ohne Vorwurf auskommen, sind zum Beispiel:

  • „Hast du online mal etwas gesehen, das dich komisch angefühlt hat?“
  • „Wenn mich jemand im Netz bedrängt, möchte ich, dass du mir davon erzählst. Ich bin nicht böse.“
  • „Wenn dir etwas Peinliches passiert, ändert das nichts daran, dass wir dir helfen.“

Versprich nicht: „Ich erzähle es auf keinen Fall jemandem.“ Besser: „Ich gehe sorgfältig damit um. Wenn wir zusätzliche Hilfe brauchen, erkläre ich dir möglichst genau, wen ich dazuhole und warum.“ Bei akuter Gefahr kann rasches Handeln nötig sein.

Wenn dein Kind von dem Gedanken spricht, nicht mehr leben zu wollen, nimm das ernst. Du darfst ruhig und direkt nachfragen. Ein Forschungsüberblick fand keine Unterstützung für die verbreitete Annahme, dass sachliches Nachfragen solche Gedanken erst auslöse (Dazzi und Kollegen). Bei möglicher unmittelbarer Gefahr bleibst du beim Kind oder organisierst eine verlässliche erwachsene Person und wartest nicht auf einen Beratungstermin oder einen Chatbot.

Notfallplan: Beweise sichern, melden, Hilfe holen

Ein Notfallplan besteht aus fünf Schritten, die du dir vorab einprägen kannst. Er hilft vor allem, weil du in einer Krise nicht lange nachdenken musst.

Notfallplan in fünf Schritten: ruhig bleiben, Kontakt abbrechen, sichern, melden, Hilfe holen
Fünf Schritte, wenn dein Kind im Netz bedroht oder bloßgestellt wird.

Beim Sichern gilt eine wichtige Unterscheidung. Bei gewöhnlichen Beleidigungen oder Drohungen helfen Bildschirmfotos mit Absender und Zeitpunkt. Bei sexualisierten Darstellungen Minderjähriger, auch bei KI-Bildern, gilt das Gegenteil: nicht weiterleiten, keine Kopien, Downloads oder Bildschirmfotos, Fundort notieren und die Polizei einschalten.

Gemeldet wird zweigleisig. Melde zuerst in der jeweiligen Anwendung. Zusätzlich gibt es offizielle Beschwerdestellen: jugendschutz.net, das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund, Ländern und Landesmedienanstalten, und die Internet-Beschwerdestelle von FSM und eco. Beide nehmen Hinweise unter anderem zu Pornografie und Gewalt entgegen (Stand: Oktober 2026).

Eine Anzeige erstattest du bei der Polizeidienststelle oder über die Onlinewache deines Bundeslands. Onlinewachen sind nicht für Notfälle gedacht.

Auch du darfst Entlastung suchen. Das ist kein Eingeständnis von Versagen. Wie du Erlebnisse erkennst und handelst, behandelt Kapitel 11 im Elternkurs Digital aufwachsen; ein Notfallblatt gehört zum Begleitmaterial.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich Cybermobbing bei meinem Kind?

Es gibt kein einzelnes sicheres Zeichen. Achte auf Veränderungen, die länger als ein paar Tage anhalten: Rückzug, Angst vor dem Handy oder vor der Schule, Schlafprobleme. Frage ruhig nach, statt zu vermuten.

Soll mein Kind Kontakte im Netz blockieren?

Das hängt vom Fall ab. Bei Cybermobbing rät klicksafe, nicht zu antworten und zu blockieren. Bei Cybergrooming sollte der Kontakt erst nach Absprache mit der Polizei blockiert oder gemeldet werden, weil Spuren erhalten bleiben sollen.

Darf ich das Handy meines Kindes durchsehen?

Kontrolle sollte transparent vereinbart werden. Bei konkreter erheblicher Gefahr kann mehr Eingreifen nötig sein: Begründe den Anlass, begrenze den Zugriff auf das Erforderliche und besprecht später, wie wieder mehr Privatsphäre möglich wird. Heimliches, dauerhaftes Mitlesen ist kein sinnvoller Standard.

Was mache ich, wenn mein Kind erpresst wird?

Zahle nicht, schicke nichts mehr und brich den Kontakt ab. Sichere keine Nacktbilder, sondern notiere Profil und Zeitpunkt und wende dich an die Polizei. Sage deinem Kind, dass die Verantwortung bei der erpressenden Person liegt.

Ist mein Kind schuld, wenn es ein Bild geschickt hat?

Nein. Selbst eine riskante Entscheidung rechtfertigt keine Erpressung und keinen Liebesentzug. Hilfe bleibt auch nach einem Fehler möglich.

Dein nächster Schritt

Such dir heute eine Sache aus: die Notfallregel mit deinem Kind vereinbaren, die Nummern aus dem Kasten speichern oder die Datenschutzeinstellungen der wichtigsten App prüfen. Mehr braucht es für den Anfang nicht.

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