Social Media ab 15? Das plant die EU für Kinder

Das erwartet dich
Ein EU-weites Social-Media-Verbot für Kinder gibt es bisher nicht. Die EU-Kommission hat am 17. September 2026 aber einen Vorschlag vorgelegt, der soziale Medien unter 13 verbieten und eigene Konten erst ab 15 erlauben würde.
Wie sich die Debatte in Deutschland und anderen Ländern entwickelt, findest du im Überblick zum Social-Media-Verbot für Kinder. Hier geht es um die EU-Ebene: Was steht schon, was ist nur vorgeschlagen, und was heißt das für dein Kind?
Was in der EU heute schon gilt
Seit dem 17. Februar 2024 gilt in der EU der Digital Services Act (DSA). Nach Art. 28 müssen Online-Plattformen, die Minderjährige nutzen können, für ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz sorgen (Verordnung (EU) 2022/2065). Ein festes Mindestalter nennt der DSA nicht.
Wie Plattformen das umsetzen sollen, erklären Leitlinien der Kommission vom 14. Juli 2025. Sie empfehlen etwa private Konten als Voreinstellung, keine Aufnahme in Gruppen ohne Zustimmung und standardmäßig abgeschaltete Streaks, Lesebestätigungen und Autoplay (EU-Kommission). Das sind Leitlinien und kein eigenes Gesetz.
Dazu kommt eine Altersnachweis-App der Kommission. Sie soll belegen, dass jemand ein bestimmtes Alter hat, ohne Namen oder genaues Geburtsdatum preiszugeben, und ist seit dem 15. April 2026 einsatzbereit. Die EU-Staaten sollen sie bis Ende 2026 bereitstellen, als eigene App oder in den EU-Identitätswallets (EU-Kommission). Wie solche Prüfungen funktionieren, erklärt der Beitrag zur Altersverifikation im Netz.
Was die EU-Kommission vorgeschlagen hat
Am 17. September 2026 schlug die Kommission den „EU KIDS Act“ vor (COM(2026) 681). Nach den Angaben der Kommission sieht der Vorschlag diese Bausteine vor (EU-Kommission, Pressemitteilung):
- Kein Zugang zu sozialen Medien unter 13 Jahren.
- Eigene Konten erst ab 15 Jahren.
- Dazwischen „Mini-Konten“ unter Kontrolle der Eltern mit höchstens einer Stunde am Tag.
- Verbote süchtig machender Gestaltung.
- Standardmäßig abgeschaltete KI-Begleiter und Chatbots für Minderjährige.
- Altersprüfungen, auch durch App-Stores.

Wichtig ist der Status: Das ist ein Vorschlag und kein geltendes Recht. Das Europäische Parlament und der Rat müssen noch zustimmen und können ihn ändern (Stand: Oktober 2026). Was am Ende beschlossen wird, steht also noch nicht fest.
Was das Europäische Parlament fordert
Das Parlament war schon vorher einen Schritt weiter gegangen. Am 26. November 2025 forderte es ein EU-weites Mindestalter von 16 für soziale Medien, Videoplattformen und KI-Begleiter, ab 13 mit Zustimmung der Eltern. Dafür stimmten 483 Abgeordnete, 92 dagegen, 86 enthielten sich (Europäisches Parlament).
Auch das war eine politische Forderung. Der Bericht hat keine Gesetzeskraft. Er zeigt aber, dass über die Altersgrenze noch verhandelt wird: Die Kommission schlägt 15 vor, das Parlament hatte 16 gefordert.
| Baustein | Stand | Altersgrenze |
|---|---|---|
| Digital Services Act | Gilt seit 17. Februar 2024 | Keine feste Grenze, Schutzpflichten |
| Leitlinien zu Art. 28 | Veröffentlicht am 14. Juli 2025 | Empfehlungen, keine Grenze |
| Forderung des Parlaments | Beschluss vom 26. November 2025, ohne Gesetzeskraft | 16, ab 13 mit Zustimmung der Eltern |
| EU KIDS Act | Vorschlag vom 17. September 2026 | Kein Zugang unter 13, eigene Konten ab 15 |
Stand: Oktober 2026. Nur die ersten beiden Zeilen gelten heute.
Was das für Deutschland heißt
Die Bundesregierung stützt den europäischen Weg. Das Bundeskabinett beschloss am 14. Oktober 2026 Eckpunkte einer Gesamtstrategie für den digitalen Kinder- und Jugendschutz. Sie sehen vor, den EU KIDS Act zu unterstützen. Solange die EU kein Mindestalter festlegt, soll eine nationale Übergangsregel gelten: Kinder unter 13 sollen soziale Netzwerke grundsätzlich nicht nutzen dürfen, außer bei nachweislich kindgerechten Angeboten (Bundesregierung).
Auch das sind Eckpunkte und noch kein Gesetz. Was in Deutschland schon gilt und was geplant ist, haben wir im Beitrag zum Social-Media-Verbot in Deutschland beschrieben. Wie andere Länder vorgehen, zeigt der Überblick, welche Länder ein Social-Media-Verbot planen.
Was das nach Alter bedeutet
Heute entscheiden die Bedingungen der Apps und eure Familienregeln. Wenn der Vorschlag so beschlossen würde, wäre vieles anders. Das ist eine Einordnung (Praxisvorschlag), keine Vorhersage.
Warum die Altersgrenze politisch so umstritten ist, zeigt der Beitrag zu den Argumenten für und gegen ein Social-Media-Verbot unter 16. Für deine Familie zählt vor allem, dass du nicht auf ein Gesetz warten musst. Wie ihr Regeln findet, die zu euch passen, begleitet Kapitel 1 im Elternkurs Digital aufwachsen: Dort geht es darum, die digitale Welt deines Kindes zu verstehen und einen Ausgangspunkt für eure Familie zu finden.
Häufige Fragen
Gibt es ein EU-weites Social-Media-Verbot?
Nein. Es gibt einen Vorschlag der EU-Kommission, den Parlament und Rat noch beschließen müssten. Bis dahin gelten die Schutzpflichten des Digital Services Act und die Bedingungen der Anbieter.
Ab wann soll das Verbot gelten?
Dazu gibt es keinen festen Termin. Der Vorschlag muss erst durch das Gesetzgebungsverfahren, und er kann sich dabei ändern.
Muss mein Kind dann sein Alter nachweisen?
Der Vorschlag sieht Altersprüfungen vor, auch durch App-Stores. Wie genau das aussieht, hängt vom endgültigen Gesetz ab. Die Altersnachweis-App der Kommission soll belegen, dass jemand ein bestimmtes Alter hat, ohne Namen oder genaues Geburtsdatum preiszugeben.
Was kann ich schon jetzt tun?
Prüfe gemeinsam mit deinem Kind die Einstellungen der Apps, die es nutzt, und vereinbart klare Regeln. Wie Kindersicherung auf dem Handy funktioniert, erklärt der Überblick zur Kindersicherung am Handy.
Dein nächster Schritt
Such dir heute eine App aus, die dein Kind nutzt, und prüft gemeinsam die Konto-Einstellungen. Das hilft unabhängig davon, was in Brüssel am Ende beschlossen wird.
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