Handyverbot an Schulen in Baden-Württemberg: Was gilt?

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Titelbild: Handyverbot an Schulen in Baden-Württemberg, was gilt. Mutter und Tochter im Kurs-Look

Ein einheitliches Handyverbot gibt es in Baden-Württemberg nicht. Seit dem 10. Dezember 2025 muss aber jede Schule verbindlich regeln, wie private Handys, Tablets und Smartwatches genutzt werden dürfen.

Wie die Debatte um Verbote bei Handy und Social Media insgesamt aussieht, erklärt der Überblick zum Social-Media-Verbot für Kinder. Hier geht es um Baden-Württemberg: Was legt das Land fest, was entscheidet die Schule, und was kannst du als Elternteil tun?

Was hat das Land festgelegt?

Der Landtag hat am 10. Dezember 2025 eine Änderung von § 23 Absatz 2b des Schulgesetzes beschlossen. Sie stärkt die Möglichkeiten der Schulen, die private Nutzung digitaler mobiler Endgeräte alters- und entwicklungsangemessen zu regeln. Das Gesetz sieht ausdrücklich kein pauschales Verbot vor (Kultusministerium Baden-Württemberg).

Die Pflicht ist aber klar: Alle Schulen müssen die Nutzung regeln. Ein Laissez-faire-Ansatz ohne Regeln ist seit dem Inkrafttreten nicht mehr möglich. Spätestens zu Beginn des Schuljahres 2026/27 sollen alle Schulen eine gültige Regelung haben.

Wie streng darf und soll die Schule sein?

Schulen haben einen pädagogischen Spielraum. Sie können auch ein grundlegendes Nutzungsverbot für das gesamte Schulgebäude beschließen, auch für den Unterricht. Das Ministerium nennt als Normalfall, dass die Nutzung privater Geräte nur in einem klar und eng definierten Rahmen erlaubt ist.

Nach Alter unterscheidet das Ministerium so: In der Grundschule sollen die Regeln ein klares Nutzungsverbot enthalten. Auch an weiterführenden Schulen soll die Nutzung restriktiv gehandhabt werden. In der Sekundarstufe II und an beruflichen Schulen können die Regeln weiter gefasst sein.

Handyregeln in Baden-Württemberg: Kein Landesverbot, aber jede Schule muss die Nutzung in der Schulordnung regeln
Das Land gibt die Pflicht vor, die Schule legt die Regel fest.

Welche Geräte gehören dazu?

Gemeint sind digitale mobile Endgeräte. Dazu zählen neben Smartphones auch Tablets, Smartwatches und andere tragbare Geräte, die mit dem Internet verbunden sind. Im Fokus stehen privat mitgebrachte Geräte, die nicht für den Unterricht gedacht sind (Kultusministerium Baden-Württemberg).

Tabletklassen oder Apps für den Unterricht werden dadurch nicht verhindert. Die Regel richtet sich gegen die private Nutzung, nicht gegen digitales Lernen.

Wo steht die Regel deiner Schule?

Das Instrument ist die Schulordnung. Sie kann durch weitere Maßnahmen ergänzt werden, etwa pädagogische Appelle oder Klassenregeln. Laut Ministerium kann die Regelung mit einem Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz mit Einverständnis der Schulkonferenz in Kraft treten.

Die Regeln unterscheiden sich also von Schule zu Schule. Frag deshalb nach, was bei euch gilt und wie es durchgesetzt wird.

Was heißt das nach Alter?

Der Rahmen ist für alle gleich, die Praxis hängt vom Alter ab. Das Folgende ist ein Praxisvorschlag und keine Vorgabe des Landes.

Ein Verbot von außen ersetzt keine Absprache zu Hause. Wie Regeln entstehen, die zu eurer Familie passen, begleitet Kapitel 7 im Elternkurs Digital aufwachsen.

Wie andere Länder vorgehen, zeigen die Beiträge zum Handyverbot an Schulen in Bayern und zum Handyverbot an Schulen in Sachsen.

Wenn es um das erste eigene Gerät geht, hilft der Überblick zum ersten Handy für dein Kind.

Häufige Fragen

Gibt es in Baden-Württemberg ein Handyverbot an Schulen?

Nicht als landesweites Verbot. Jede Schule muss die Nutzung aber in ihrer Schulordnung regeln. Das kann auch ein grundlegendes Nutzungsverbot sein.

Gilt die Regel auch für Smartwatches?

Ja. Die gesetzliche Regelung umfasst neben Smartphones auch Tablets, Smartwatches und andere tragbare, mit dem Internet verbundene Geräte.

Darf mein Kind das Handy mit zur Schule nehmen?

Die Schule kann die Nutzung regeln, ein Verbot des Mitbringens ist rechtlich nicht möglich. Was in der Schule erlaubt ist, steht in der Schulordnung.

Seit wann gilt die Regelung?

Das Gesetz ist am 10. Dezember 2025 in Kraft getreten. Spätestens zu Beginn des Schuljahres 2026/27 sollen alle Schulen eine gültige Regelung haben.

Dein nächster Schritt

Such die Schulordnung der Schule deines Kindes heraus und lies, was zu privaten Geräten steht. Wenn dort nichts Klares steht, sprich die Schulleitung oder die Elternvertretung an.

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