Cybergrooming: Was Eltern wissen müssen und wie du dein Kind schützt

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Titelbild: Cybergrooming, was Eltern wissen müssen. Vater und Sohn im Kurs-Look

Cybergrooming bedeutet, dass Erwachsene im Netz gezielt Kontakt zu Kindern suchen, um sexuelle Übergriffe vorzubereiten. Du kannst das nicht vollständig verhindern, aber du kannst dafür sorgen, dass dein Kind sich bei einem komischen Gefühl sofort an dich wendet. Das ist der wirksamste Schutz, den Eltern haben.

Cybergrooming gehört zu den Themen im Überblick zu Cybermobbing, Grooming und Sexting. Hier erfährst du, woran du Hinweise erkennst, was du deinem Kind je nach Alter mitgibst und was du im Ernstfall tust.

Was Cybergrooming bedeutet

Die Polizeiliche Kriminalprävention beschreibt Cybergrooming im engeren Sinne (nach § 176b StGB) als das gezielte Ansprechen eines Kindes über das Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen.

Dabei können sich Personen als gleichaltrig ausgeben oder Gemeinsamkeiten und Absichten vortäuschen. Die Polizei nennt unter anderem Aufforderungen zu Bildern, sexuellen Handlungen oder Treffen.

Laut Polizei verzeichnet die Kriminalstatistik in den letzten Jahren einen starken Anstieg von Cybergrooming-Delikten. Sie geht außerdem von einem großen Dunkelfeld aus, weil nicht alle Taten angezeigt werden. Genaue Häufigkeiten lassen sich deshalb nicht angeben.

Die Forschung dazu ist im Aufbau. Das Verbundprojekt CERES, gefördert vom Bundesforschungsministerium, hat von 2023 bis 2026 untersucht, wie Cybergrooming im bekannten und im unbekannten Bereich aussieht, welche Strategien es gibt und wie Ermittlungen und Schutz besser werden können. Die Polizei stellt dazu ein Factsheet bereit. Für den Alltag heißt das: Es gibt gute Gründe für Aufmerksamkeit, aber keinen Grund für Panik.

Wo es passiert

Kontakt kann überall entstehen, wo Kinder online mit Fremden schreiben können: in sozialen Netzwerken, Messengern und Chats in Spielen. Es gibt keine App, die Grooming ausschließt, und keine, die automatisch gefährlich ist.

Wichtiger als die einzelne App sind deshalb die Einstellungen und die Absprachen. Wer darf dein Kind anschreiben? Wer darf Anfragen schicken? Wie das bei einer großen Plattform aussehen kann, zeigt der Beitrag zu TikTok Gefahr für Kinder.

Hinweise, auf die du achten kannst

Es gibt kein sicheres Erkennungsmerkmal. Die folgenden Punkte sind Hinweise, die zum Muster passen, das die Polizei beschreibt. Sie sind keine Diagnose und können auch harmlose Gründe haben.

  • Dein Kind spricht von einer neuen Online-Bekanntschaft, die sich auffällig viel Zeit nimmt oder viel schenkt.
  • Jemand wünscht, dass das Gespräch geheim bleibt oder auf einen anderen Messenger wechselt.
  • Es geht um Bilder, Körper, Sexuelles oder um ein Treffen.
  • Dein Kind versteckt sein Handy, löscht Chats oder wirkt nach dem Schreiben bedrückt.

Das Gespräch führen

Viele Eltern fragen sich, wie sie das Thema ansprechen, ohne Angst zu machen. Als Praxisvorschlag, nicht als erprobtes Skript, helfen vier Grundsätze:

  • Ruhig und sachlich bleiben. Dein Kind soll hören, dass es um Schutz geht, nicht um Misstrauen.
  • Fragen statt verhören. „Mit wem schreibst du gern?“ öffnet mehr als „Mit wem schreibst du da schon wieder?“
  • Ein offenes Angebot machen. „Wenn dir etwas komisch vorkommt, darfst du immer zu mir kommen, auch wenn du dich geschämt hast.“
  • Nicht bestrafen. Handyentzug nach einer Beichte führt eher dazu, dass dein Kind beim nächsten Mal schweigt.

Wiederhole das Angebot immer wieder, etwa wenn dein Kind ein neues Spiel oder eine neue App bekommt. Ein einzelnes Gespräch reicht selten, weil sich mit dem Alter auch die Situationen ändern.

So schützt du dein Kind nach Alter

Schutz entsteht vor allem durch Gespräche, die dein Kind versteht. Die Sätze sind Praxisvorschläge, keine erprobten Skripte.

Cybergrooming nach Alter: Schutzregeln für 6 bis 9, 10 bis 13 und 14 bis 17 Jahre
Schutzregeln, die du je nach Alter besprechen kannst.

Für Grundschulen gibt es laut Polizei die Unterrichtsreihe „Flizzy in Gefahr“, die Polizei, Kinderschutzbund und Internet-ABC gemeinsam entwickelt haben. Sie enthält auch einen Elternbrief mit Hinweisen, wie du mit deinem Kind über das Thema sprichst. Frag bei der Schule nach, ob sie genutzt wird.

Wie du solche Gespräche vorbereitest und einen Weg zu Hilfe in der Familie festlegst, behandelt Kapitel 11 „Wenn Nutzung oder Erlebnisse problematisch werden“ im Elternkurs Digital aufwachsen.

Wenn du einen Verdacht hast oder es passiert ist

Bleib ruhig und geh Schritt für Schritt vor. Die Schritte folgen den Hinweisen der Polizei.

Bei Verdacht auf Cybergrooming: fünf Schritte für Eltern
Fünf Schritte bei Verdacht auf Cybergrooming.
  1. Zuhören. Sag deinem Kind, dass es keine Schuld trägt und dass ihr das gemeinsam klärt.
  2. Nicht selbst ermitteln. Gib dich nicht als Kind aus, setze den Kontakt nicht fort und organisiere keine Treffen, um jemanden zu überführen.
  3. Festhalten, nicht löschen. Sichere den Chatverlauf ohne Nacktbilder oder intime Videos: Profilnamen, Nachrichten, Zeitpunkte. Nichts vorschnell löschen.
  4. Polizei einbeziehen. Kläre dort, wie vorhandene Daten behandelt und Kontakte blockiert oder gemeldet werden. Du kannst zur Dienststelle gehen oder die Onlinewache deines Bundeslands nutzen (nicht für Notfälle).
  5. Hilfe holen. Es gibt kostenlose, anonyme Beratung, auch für Eltern (Nummern oben im Kasten).

Wenn dein Kind ein Bild geschickt hat und jetzt Druck entsteht, hilft der Beitrag zu Sextortion. Zum Umgang mit eigenen Bildern und zur Rechtslage lies den Beitrag zu Sexting. Leite Bilder von Kindern nie weiter, auch nicht an Schule oder andere Eltern.

Neben der Meldung in der App nimmt auch jugendschutz.net Hinweise auf jugendgefährdende Inhalte entgegen (Stand: Oktober 2026). Eine Löschung ist damit nicht garantiert.

Einstellungen und Absprachen

Technische Einstellungen helfen, ersetzen aber das Gespräch nicht. Prüft gemeinsam, wer dein Kind kontaktieren darf, und besprecht, dass es Anfragen von Unbekannten nicht annimmt.

Ein Praxisvorschlag für eure Familienregeln: Neue Kontakte werden kurz gezeigt, und persönliche Daten, Bilder und Treffen sind nur nach Absprache erlaubt. Auch manipulierte Bilder und Chatbots können eine Rolle spielen, dazu mehr im Überblick KI und Kinder.

Häufige Fragen

Was ist Cybergrooming einfach erklärt?

Cybergrooming ist das gezielte Ansprechen von Kindern im Netz mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen. Täter können sich gleichaltrig ausgeben oder Gemeinsamkeiten vortäuschen.

Ab welchem Alter ist Cybergrooming ein Thema?

Das Thema betrifft Kinder, sobald sie online mit anderen schreiben können. Für Grundschulkinder gibt es laut Polizei eigene Präventionsmaterialien.

Ist Cybergrooming strafbar?

Ja. Die Polizei verweist auf § 176b StGB. Auch gezielt Pornografie an ein Kind zu schicken ist strafbar.

Reicht es, wenn mein Kind nur in Spielen chattet?

Nein, der Kontakt kann auch dort entstehen, wo Kinder mit Fremden schreiben können. Prüft gemeinsam die Chat-Einstellungen und besprecht dieselben Regeln wie bei Messengern.

Soll ich selbst mit dem Täter schreiben?

Nein. Setze den Kontakt nicht fort, gib dich nicht als Kind aus und organisiere keine Treffen. Das überlässt du der Polizei.

Was du als Nächstes tun kannst

Wähle den Satz aus dem Abschnitt „Nach Alter“, der zu deinem Kind passt, und sag ihn diese Woche ohne Anlass. Zum Beispiel: „Wenn dir jemand im Netz komisch kommt, kannst du immer zu mir kommen.“

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